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Abrechnung von BHKW-Anlagen

// Abrechnung von BHKW-Anlagen
Klare Trennung zwischen Strom- und Wärmeerzeugung. Nachprüfbar und rechtssicher.

Blockheizkraftwerke sind eine optimale Lösung, um Ihr Gebäude mit Strom und Wärme zu versorgen. Aber die Abrechnung hat es in sich.

So müssen etwa die Erzeugungs- und Verbrauchskosten der KWK-Anlage nach den tatsächlich erreichten und produzierten Strom- und Wärmemengen der KWK-Anlage aufgeteilt und zugeordnet werden. Ein besonderes Augenmerk ist auch auf die Kosten eines Vollwartungsvertrages mit Instandhaltungspflicht des Wartungsgebers zu legen. Hier müssen die Kosten für Instandhaltung und Wartung genau getrennt und zugeordnet werden, um spätere, eventuell gerichtliche Auseinandersetzungen mit dem Wärmenutzer zu vermeiden.

 

Aus den vorgenannten Gründen ist eine genaue und regelmäßige Dokumentation der Betriebsdaten (Betriebsstunden, Strom- und Wärmeproduktion sowie Gas- oder Heizölverbrauch) mit geeichten Messinstrumenten die verpflichtende Grundlage für eine korrekte und nachprüfbare Heizkostenaufteilung und -abrechnung. Und zu guter Letzt ist auch die Möglichkeit einer staatlichen Förderung Ihres Energiekonzeptes geknüpft an das ordnungsgemäße Management Ihrer Energielösung.

// EM Energiemanagement
Wir übernehmen die Abrechnung der BHKW-Anlage für Sie:

Sie setzen auf eine lokale Energieversorgung, möchten sich aber nicht selbst darum kümmern müssen? Wir pachten gerne Ihre Anlage und betreiben diese für Sie.

Von der Planung zur Umsetzung

Vor der Inbetriebnahme übernehmen wir eine Abstimmung mit dem Installateur der KWK-Anlage und die Überprüfung der notwendigen Messeinrichtungen.

Reibungsloser Betrieb

Wir kümmern uns um alle notwendigen Erfassungs- und Formblätter und die Einweisung des Betriebspersonals sowie die Datenerfassung der KWK-Anlage.

Heizkostenaufteilung und -abrechnung

Die laufende Verwaltung, Dokumentation und Nachweise der Wärmekosten für den Wärmedienstleister oder die abrechnende Verwaltung übernehmen wir für Sie.

Abrechnung und Steuerrückerstattung

Wir kümmern uns um eine nachprüfbare Aufteilung der Betriebskosten sowie die unterschriftsfertigen Energiesteuerrückerstattungsanträge – sämtliche Abrechnungen und Meldungen werden ebenfalls durch uns zuverlässig erstellt.

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