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Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

// Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Modell mit enormem Zukunftspotenzial

Immer mehr Vermieter beschäftigen sich in Deutschland mit dem Gedanken, wie Sie Ihre Immobilie dauerhaft attraktiv für Mieter halten, aber auch wie sie die Energieversorgung grüner und unabhängiger gestalten können. Gerade die Energiekosten haben sich in den letzten Jahren zu einem Knackpunkt für viele Mieter entwickelt. Sie treiben die Wohnkosten erheblich in die Höhe. Umso besser kommen Wohnangebote an, in denen die Energieversorgung zumindest in Teilen unabhängig gestaltet werden kann. Ein Konzept, das dabei für Vermieter zusehends an Relevanz gewinnt, ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung kommt sowohl für Vermieter als auch für Eigentümergemeinschaften als Lösung infrage, um mit einer eigenen Photovoltaikanlage günstigen Solarstrom zu produzieren. Der auf dem Dach der Mehrfamilienhäuser gewonnene Strom wird schließlich den Mietern zur Verfügung gestellt, sodass diese ein Stück weit unabhängig von den bekannten Energieversorgern sind.

Gesetzesänderung macht gemeinschaftliche Gebäudeversorgung attraktiv

Lange Zeit war die Installation von PV-Anlagen zur Bereitstellung von günstigem Sonnenstrom für Mieter gerade für kleinere Wohnungseigentümergemeinschaften oder Vermieter mit wenigen Wohnungseinheiten nicht attraktiv. Die Bundesregierung hat hier nun neue Anreize geschaffen. Mit dem Solarpaket 1 hat sich die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung als Lösung etabliert und verspricht besonders für kleine Mehrparteienhäuser wichtige Anreize. So stellt das neue Konzept sicher, dass der eigens produzierte Solarstrom ohne großen Aufwand an die einzelnen Parteien eines Mehrfamilienhauses weitergegeben werden kann.

Wie funktioniert die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

Das Grundprinzip, das hinter der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung steht, ist einfach und transparent. Vermieter oder auch Eigentümergemeinschaften können gemeinsam in eine PV-Anlage auf dem Dach installieren. Der Strom, der über die Anlage produziert wird, kann dann ohne große Probleme und viel Aufwand an die Mieter verteilt werden. Es gibt keine Lieferantenpflicht. Der Vermieter tritt in diesem Fall quasi als Stromlieferant auf. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung hat vor allem dazu beigetragen, den bürokratischen Aufwand bei PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern deutlich zu reduzieren.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bei der WEG

Generell kommt die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nicht nur bei Mietobjekten infrage. Sie steht auch für Wohneigentumsgemeinschaften zur Verfügung. In diesem Fall investieren alle Wohneigentümer in die gemeinsame Anlage. Jede Partei erwirbt also quasi Anteile an dieser. Ist die PV-Anlage in Betrieb und produziert Strom, wird dieser dann an die einzelnen Haushalte verteilt… In der Regel kommt für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ein sogenannter Aufteilungsschlüssel zum Einsatz. Er sorgt dafür, dass vertraglich genauestens geregelt ist, wie viel Strom denn eigentlich jeder Haushalt erhält.

Sie haben noch Fragen zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung? Dann sprechen Sie uns jetzt an! Wir versorgen Sie gern mit allen wichtigen Informationen.

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