Mieterstromzuschlag
Was ist der Mieterstromzuschlag?
Die Investition in umweltfreundliche Technologien wird auf vielen Ebenen durch den Gesetzgeber gefördert. Primäres Ziel dieser Subventionen ist es, die Investitionen attraktiver zu machen und zu erleichtern. Eine Förderung, die aber tendenziell nur wenige Haushalte kennen, ist der Mieterstromzuschlag. Der Mieterstromzuschlag stellt eine Förderung für Photovoltaikanlagen dar, die auf Mehrfamilienhäusern installiert werden. Neu ist dieses Angebot nicht. Es besteht bereits seit 2017. Von dem Mieterstromzuschlag profitiert der Betreiber der Anlage. Die Gesamthöhe der Förderung richtet sich immer nach der Anzahl der Kilowattstunden Strom, die durch die Anlagen zunächst produziert und schließlich aber auch im Haus verbraucht werden.
Mieterstromzuschlag nicht bei allen Vermarktungsvarianten abrufbar
Wird eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses installiert, bieten sich verschiedene Vermarktungsmöglichkeiten. Allerdings kann nicht für jeden Weg auch der Mieterstromzuschlag in Anspruch genommen werden. Die direkte Vermarktung des erzeugten PV-Stroms stellt die einfachste Form des Energievertriebs dar, hat aber einen Hacken: Eigentümer der Anlagen werden hier nicht durch den Mieterstromzuschlag unterstützt. Der Mieterstromzuschlag wird tatsächlich nur gewährt, wenn der Strom der PV-Anlage bei einem Mieterstrommodell direkt vor Ort genutzt wird. Anlagenbetreiber und Stromnutzer dürfen dabei nicht identisch sein.
Sie stellen dabei nicht nur sicher, dass ihre Mieter jederzeit mit ausreichend Strom versorgt werden, Sie sind auch für den Messstellenbetrieb verantwortlich. Dabei gelten für den Vermieter als Energieversorger folgende Grundsätze:
- Die Vermieter sind dazu verpflichtet, nicht nur den Messstellenbetrieb zu managen, sondern auch die nötigen Stromzähler bereitzustellen.
- Generell tragen Sie dafür Sorge, dass der komplette Strombedarf der Mieter durch das eigene Angebot abgedeckt wird.
- Treten Sie als Vermieter als Energieversorger auf, müssen Sie sich einem enormen administrativen Aufwand gegenüberstellen.
- Ist für eine sichere Stromversorgung Strom aus dem Stromnetz erforderlich, müssen Sie mit weiteren Kosten rechnen. Diese entstehen durch Steuern, Ab- und Umlagen, aber auch durch Netznutzungsentgelte, die berechnet werden.
- Der Mieterstromzuschlag soll den Vermieter hier zumindest teilweise entlasten.
Aufgrund des enormen administrativen Aufwands, der mit der Tätigkeit eines Energieversorgers einhergeht, lohnt sich der Mieterstromzuschlag oft aber erst ab Mehrfamilienhäusern mit wenigstens zehn Wohneinheiten. Für Mieter ergibt sich aus diesem Konzept insbesondere der eine oder andere Komfortvorteil. So profitieren Sie von den gleichen Rechten wie bei einem normalen Stromanbieter.
Voraussetzungen für den Mieterstromzuschlag
Damit Sie von dem Mieterstromzuschlag profitieren, müssen Sie einige grundlegende Voraussetzungen erfüllen. So müssen Sie die Installation einer PV-Anlage erfolgreich abgeschlossen haben. Weiterhin müssen Sie nachweisen, dass Sie den auf diesem Weg gewonnenen Strom tatsächlich auch an den Letztverbraucher liefern. Nach einer Gesetzesänderung kann der Mieterstromzuschlag nun auch genutzt werden, wenn der Strom auf Quartiersebene genutzt wird. Dadurch sind auch Quartierlösungen ohne große Schwierigkeiten möglich. Der Gesetzgeber hat die Förderhöhe jährlich auf 500 Megawatt begrenzt. Generell steht die Subvention außerdem nur für Anlagen bereit, die nach dem 25. Juli 2017 montiert wurden.