Eine Forderung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) § 40 besagt:
„(1) Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher müssen einfach und verständlich sein. Die für Forderungen maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen.“
Auch Sie als BHKW-Betreiber, sind dazu verpflichtet, die rechtlichen und gestalterischen Anforderungen des EnWG an Stromabrechnungen zu erfüllen.
Unser Abrechnungsservice erstellt für Sie Stromrechnungen in verständlicher Form und klarem Layout inkl. allen vom EnWG geforderten Bestandteilen.
Sie profitieren dabei, durch unsere Zuverlässigkeit, geringen Kosten und höchster Qualität unserer Abrechnungen.